Hausordnung
1. Grundlegendes und Allgemeines
Grundlage unseres Zusammenlebens kann nur gegenseitiger Respekt sein.
Deshalb gehen wir höflich, hilfsbereit und rücksichtsvoll miteinander um. Wir sind für unsere Mitmenschen und für unsere Umgebung (auch für das Schulhaus und seine Ausstattung) verantwortlich. Deshalb schauen wir nicht weg, wenn Gewalt gegen Personen oder Sachen ausgeübt wird, sondern mischen uns ein im Sinne von Zivilcourage.
Auch Mobbing, also psychischer Druck gegen Einzelne oder Kleingruppen, ist eine Form von Gewalt!
Damit ist das Entscheidende schon gesagt.
Hier noch zusätzliche Hinweise:
Für schuldhafte (auch unabsichtliche!) Beschädigungen am Gebäude oder an der Ausstattung der Schule, dazu zählen auch schuleigene Bücher, haftet der Verursacher. Bitte meldet euch beim Hausmeister, Klassen- oder Schulleiter. (Für solche Schäden kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung auf.)
Wir alle sind für die Sauberkeit an unserer Schule verantwortlich. Wir wollen insbesondere unser Klassenzimmer sauber halten und die Mülltrennung beachten. Wenn wir andere unseren Abfall aufsammeln lassen, zeigen wir ihnen, dass wir sie nicht wertschätzen.
Wer an der Schule Druckschriften herstellen oder verteilen will, muss dies vom Schulleiter genehmigen lassen. Dasselbe gilt für das Aufhängen von Plakaten.
2. Im Klassenzimmer
Wir kommen pünktlich zum Unterricht – mit den notwendigen Heften, Büchern und sonstigen Arbeitsmitteln.
Prüfungsarbeiten müssen mit blauer oder schwarzer Tinte in sauberer Form angefertigt werden. „Tintenkiller“ sind nicht erlaubt!
Das Kaugummikauen ist in den Klassenzimmern und Fachräumen verboten, ebenso Essen und Trinken während des Unterrichts. Auf dem gesamten Schulgelände darf nicht geraucht werden. Barfuß laufen darf man nur auf den Sportplätzen.
Am Ende des Schultags stellen wir die Stühle auf die Tische. Die Tafel wird am Ende jeder Stunde gereinigt.
Im Winter lassen wir die Fenster nicht zu lange geöffnet, damit nicht unnötig Energie verbraucht wird. Nur Stoßlüften! Keine gekippten Fenster im Winter!
Wertgegenstände oder größere Geldbeträge lassen wir am besten zu Hause. Auf keinen Fall sollte man sie im Klassenzimmer oder in der Umkleide liegen lassen, denn die Schule kann hier keine Haftung übernehmen.
Gegenstände, die den Unterricht stören können, bringen wir erst gar nicht mit, sonst werden sie sichergestellt.
Analoge oder digitale Speichermedien (MP3-Player, Gameboy usw.) dürfen auf dem Schulgelände nicht verwendet werden. Handys schalten wir ab. Sie dürfen nur benutzt werden, wenn es eine Lehrkraft genehmigt hat.
Gemeinsam mit den Klassenleitern und den anderen Lehrkräften gestalten wir die Klassenzimmer aus. Dabei dürfen die Wände nicht beschädigt werden.
3. In den Pausen und Freistunden
Vor dem Unterricht halten wir uns auf den Gängen und in den Aufenthaltsräumen auf, in den Pausen auch in der Pausenhalle, auf dem Pausenhof und den Sportplätzen und im Schulgarten.
Der Hartplatz, die Laufbahn und die Kugelstoßanlage dürfen nur in Anwesenheit einer Aufsicht des Gymnasiums oder des Tagesheims benutzt werden. Auf dem Hartplatz ist das Fußballspielen verboten. Nach der Aktivpause müssen wir alle Spielgeräte wieder zurückbringen.
Was andere gefährden kann (z. B. Schneeballwerfen oder Skateboardfahren) unterlassen wir. Deshalb rennen wir auch nicht in den Gängen und auf den Treppen.
In den Aufenthaltsraum für die 10. Klassen bzw. aus der Oberstufe dürfen nur Schüler aus der entsprechenden Jahrgangsstufe. Die Schüler achten dort eigenverantwortlich auf einen ordentlichen Zustand.
Für den Schüler-Studien-Raum (SSR) gilt eine eigene Nutzungsordnung.
Schüler der Klassen 5 bis 9 dürfen den Schulbereich erst nach Unterrichtsende verlassen. In den Pausen, die nicht an eine Freistunde angrenzen, müssen auch die Schüler der 10. Klassen im Pausenbereich bleiben. Ausnahmen gibt es nur mit besonderer Genehmigung.
4. Fahrzeuge und Schulbusse
Wer mit dem Rad zur Schule kommt, stellt es in einem der Fahrradständer am Altbau oder bei der Laufbahn ab.
Wer mit dem eigenen Auto kommt, muss unbedingt Rücksicht auf die Schulbusse und die Fußgänger nehmen, ganz besonders auf dem Parkplatz.
In den Bussen und beim Ein- und Aussteigen verhalten wir uns ordentlich. Wir beschädigen und verschmutzen die Busse nicht und befolgen die Anweisungen der Busfahrer. Im Bus dürfen keine Plätze reserviert werden.
Nach dem Aussteigen verlassen wir den Busparkplatz sofort, um Gefahren zu vermeiden.
5. Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für den gesamten Schulbereich. Dieser umfasst alle vom Gymnasium benutzten Räumlichkeiten, die Pausenhöfe, den Werkstatthof, die Sportanlagen, die Parkplätze und den Schulgarten.
Gars, den 14.09.2010 gez. G. Fuchs
OStD, Schulleiter