Genehmigte Wörterbücher

Für Prüfungszwecke genehmigte Wörterbücher im Bereich der modernen Fremdsprachen

Ab der 10. Klasse können genehmigte ein- und zweisprachige Wörterbücher in Leistungserhebungen eingesetzt werden. Deren Gebrauch kann im Einzelfall von der Lehrkraft jedoch auch untersagt werden (z. B. in Vokabeltests). Der Einsatz elektronischer Wörterbücher ist grundsätzlich nicht zulässig.
Obwohl es seit 01.08.2022 keine Vorgaben mehr bezüglich der für Prüfungszwecke genehmigten Wörterbücher gibt, sollten im Unterricht und vor allem in Prüfungssituationen im eigenen Interesse keine veralteten Wörterbücher verwendet werden.

 

Laura Hüfner klein